Droits d’auteur du photographe en Suisse

Droits d’auteur du photographe in der Schweiz: Was unser Team dazu weiss

Es passiert schneller, als man denkt: Ein Bild von uns taucht auf einer Firmenwebsite auf, die wir nie gesehen haben. Jemand schneidet unser Porträt für ein Instagram-Reel zurecht und erwähnt unseren Namen mit keiner Silbe. Als fotografierende Person in der Schweiz haben wir fast jeden Tag mit dem Urheberrecht zu tun – und es ist alles andere als trockener Juristenkram. Es ist die Basis unserer Existenz. Unser Team hat sich über Jahre mit den Feinheiten des Schweizer Urheberrechtsgesetzes auseinandergesetzt und teilt hier, was wir gelernt haben.

Was bedeutet das Urheberrecht für Fotografinnen und Fotografen in der Schweiz?

Für uns ist das Urheberrecht kein abstraktes Konstrukt, sondern das Werkzeug, das aus einem flüchtigen Moment am Sucher ein geschütztes Gut macht. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Werke ab dem Moment ihrer Schöpfung, sobald sie eine individuelle geistige Schöpfung darstellen. Hat ein Bild genug von unserer eigenen Handschrift, unserer Entscheidung für Licht, Ausschnitt und Timing, dann ist es ein Werk. Genau hier beginnen viele Missverständnisse.

Nicht jedes Foto ist automatisch ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Das Gesetz verlangt eine gewisse Schöpfungshöhe, doch die Rechtsprechung legt diese Schwelle bewusst tief an. Ein Pressefoto kann genauso Werkcharakter haben wie eine aufwendig inszenierte Studioaufnahme, wenn die Bildgestaltung eine individuelle Handschrift trägt. Entscheidend ist, dass wir gestalterische Entscheidungen getroffen haben – und nicht bloss mechanisch abgedrückt haben. Einer der grössten Irrtümer, dem wir begegnen: Man müsse ein Foto registrieren, damit es geschützt sei. Das Gegenteil ist der Fall. Der Schutz entsteht automatisch mit der Schöpfung. Trotzdem raten wir, den eigenen Namen und das ©-Zeichen konsequent anzubringen, weil es die Beweislage im Streitfall massiv verbessert.

Mario Del Curto ist bekannt für seine Langzeit-Portraitserien von Künstlern und Forschern. Seine Bilder überspringen praktisch immer die Schwelle zum geschützten Werk. Del Curto verbringt oft Tage oder Wochen mit den Menschen, die er porträtiert, und entscheidet sich bewusst für eine Bildsprache, die Nähe und Verletzlichkeit zeigt. Die Wahl des Lichts, der Umgebung, des Moments – all das ist Ausdruck einer individuellen geistigen Schöpfung. Genau diese Art von fotografischer Arbeit zeigt, dass das URG nicht dafür da ist, banale Handyfotos zu schützen, sondern die Substanz kreativer Autorschaft anzuerkennen.

Welche Rechte habe ich als Urheber – und wo liegen die Grenzen?

Viele Fotografen wissen zwar, dass sie Rechte an ihren Bildern haben. Aber was genau diese Rechte umfassen und wo sie an Grenzen stossen, ist oft unklar. Das URG unterscheidet zwischen den Urheberpersönlichkeitsrechten und den Nutzungsrechten, die wir gegen Entgelt einräumen können. Beide Säulen sind wichtig – und beide werden in der Praxis regelmässig verletzt.

Das Namensnennungsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Urheberpersönlichkeitsrechts. Es gibt uns die Kontrolle darüber, ob und wie unser Name mit dem Werk verbunden wird. Wird ein Bild ohne Credit veröffentlicht, entsteht schnell der Eindruck, es sei gemeinfrei. Ein «© Mario Del Curto» unter einem Porträt ist deshalb kein Snobismus, sondern die Minimalform der Selbstbehauptung in einer Welt, die Bilder massenhaft konsumiert und ihre Herkunft oft ignoriert.

Ein heikles Thema ist die Veränderung von Bildern ohne unsere Zustimmung. Das Recht auf Werkintegrität schützt unser Werk vor Entstellungen. Wird ein sorgfältig farbabgestimmtes Porträt ohne Rücksprache in ein hartes Schwarzweiss konvertiert, kann das die Aussage komplett verändern. Noch gravierender sind Bildbeschneidungen, die zentrale Elemente entfernen. Solche Eingriffe sind ohne unsere Einwilligung nicht erlaubt. Nicht jede Nutzung ist jedoch verboten: Das URG erlaubt den Privatgebrauch im engen Familien- und Freundeskreis sowie das Zitatrecht zu wissenschaftlichen oder kritischen Zwecken. Sobald ein Bild aber öffentlich zugänglich gemacht wird, endet der private Rahmen.

Nutzungsrechte und Lizenzen: So verkauft man Fotografie richtig

Das Herzstück unseres Geschäfts ist nicht der Verkauf von Bildern, sondern die Einräumung von Nutzungsrechten. Wir verkaufen kein Produkt, das der Käufer beliebig einsetzen darf. Wir erlauben eine genau definierte Nutzung für einen bestimmten Zeitraum, in einem bestimmten Medium und in einem bestimmten geografischen Raum. Alles andere führt zu Missverständnissen und Rechtsverletzungen.

Die Frage kommt fast in jedem Briefing: «Können wir alle Rechte haben?» Unsere Antwort ist fast immer nein. Wer alle Rechte abgibt, verliert die Kontrolle über das eigene Werk vollständig. Stattdessen arbeiten wir mit präzisen Lizenzvereinbarungen, die Nutzungsart, -dauer und -umfang exakt festlegen. Das schafft Klarheit und ermöglicht es uns, dasselbe Bild später für andere Projekte erneut zu lizenzieren.

Die Association Mordache mit Sitz in der Romandie vertritt zahlreiche Westschweizer Fotografen und hat wertvolle Richtlinien für Honorare und Nutzungsentschädigungen entwickelt. Für redaktionelle Nutzungen empfiehlt der Verband gestaffelte Tarife, die sich nach Auflage, Platzierung und Nutzungsdauer richten. Ein viertelseitiges Bild in einer regionalen Tageszeitung wird anders vergütet als ein Titelbild in einem nationalen Magazin. Diese Transparenz hilft uns enorm, gegenüber Redaktionen selbstbewusst aufzutreten.

Bei Creative-Commons-Lizenzen ist unser Team gespalten. Sie können ein mächtiges Werkzeug sein, um Arbeiten bekannt zu machen. Für kommerziell arbeitende Berufsfotografen bergen sie aber erhebliche Risiken. Einmal unter einer CC-Lizenz veröffentlicht, lässt sich die Weiterverbreitung kaum mehr kontrollieren. Wir raten zu äusserster Vorsicht und dazu, CC-Lizenzen nur für ausgewählte Projekte mit klarem Kommunikationsziel einzusetzen.

Rechtsverletzungen im Alltag – und was man dagegen tun kann

Es vergeht kaum ein Monat, in dem wir nicht auf eine unerlaubte Nutzung unserer Bilder stossen. Mal ist es ein Startup, das ohne zu fragen ein Porträt auf die «Über uns»-Seite stellt, mal ein Online-Magazin, das den Credit «vergisst». Wir haben gelernt, in solchen Fällen systematisch vorzugehen.

Auf Instagram herrscht eine Kultur des Teilens, die schnell in Rechtsverletzungen umschlägt. Ein Screenshot, ein Repost ohne Credit, eine Bearbeitung mit Filtern – all das sind Eingriffe in unsere Rechte. Auch wenn ein Bild öffentlich auf einer Plattform steht, heisst das nicht, dass es zur freien Verfügung steht. Ohne unsere ausdrückliche Erlaubnis ist die Nutzung rechtswidrig.

Wenn wir eine unerlaubte Nutzung entdecken, dokumentieren wir sie als Erstes lückenlos: Screenshots mit Datum, URL und sichtbarem Verstoss. Dann folgt ein freundliches, aber bestimmtes Schreiben an den Verantwortlichen mit Nennung des konkreten Bildes, des Verwendungsdatums und der fehlenden Lizenz. Meistens legen wir gleich eine angemessene Lizenzgebühr als Nachforderung bei. Oft reicht schon das professionell aufgesetzte Schreiben, um eine Zahlung auszulösen. Nicht jeder Bildklau rechtfertigt einen Prozess. Wir wägen ab: Geht es um einen kleinen Blog oder um ein Unternehmen, das systematisch Bilder ohne Lizenz nutzt? In grösseren Fällen kann das Handelsgericht Zürich oder Bern die zuständige Instanz sein.

Verträge mit Auftraggebern: Worauf unser Team besonders achtet

Ein mündlicher Handschlag ist schön, aber vor Gericht nichts wert. Wir haben gelernt, dass jeder Auftrag einen schriftlichen Vertrag braucht – nicht aus Misstrauen, sondern weil ein guter Vertrag beiden Seiten Sicherheit gibt.

Die Formulierung «Nutzung für alle Medien» ist eine Einladung zum Missbrauch. Wir bestehen auf einer präzisen Auflistung: Print, Web, Social Media, gegebenenfalls Out-of-Home – jeweils mit Angabe von Dauer und geografischem Raum. Ein Werkvertrag verpflichtet uns, ein bestimmtes Ergebnis zu liefern, etwa eine Serie von Porträts. Die Nutzungsrechte daran müssen separat geregelt werden. Ein reiner Lizenzvertrag bezieht sich auf bereits existierende Bilder. In der Praxis kombinieren wir oft beide Elemente. Bei Verträgen mit ausländischen Auftraggebern bestehen wir konsequent auf den Gerichtsstand Schweiz, da ein Urheberrechtsprozess in einem fremden Rechtssystem teuer und schwer kalkulierbar ist.

Die Rolle von Berufsverbänden: Association Mordache und andere Stimmen

Kein Fotograf muss sich allein durch den Paragrafendschungel kämpfen. Die Schweiz hat eine lebendige Verbandslandschaft, und unser Team profitiert seit Jahren von diesen Netzwerken.

Die Association Mordache mit Sitz in der Romandie hat sich zu einer wichtigen Stimme in urheberrechtlichen Debatten entwickelt. Der Verband bietet Musterverträge, Rechtsauskünfte und Weiterbildungen zu Honorarverhandlungen und Lizenzfragen. Was uns besonders gefällt: Die Association Mordache denkt Fotografie nicht isoliert, sondern im Kontext der gesamten visuellen Kommunikation. Ein oft unterschätzter Akteur ist ProLitteris, die Schweizer Verwertungsgesellschaft für Literatur und visuelle Kunst. Sie verwaltet die Urheberrechtsvergütungen für visuelle Werke, darunter Leerträgerabgaben auf Speichermedien und Entschädigungen für die Nutzung von Bildern in Bibliotheken oder Schulen. Viele Fotografen lassen hier Geld liegen, weil sie sich nicht registrieren. Wir haben das nachgeholt und erhalten seither regelmässig Ausschüttungen.

Die Mitgliedschaft in einem Verband wie der Association Mordache kostet Geld, spart aber ein Vielfaches an Anwaltskosten. Ausserdem gibt sie uns eine Stimme in politischen Prozessen, wenn etwa das URG revidiert wird. Als Einzelkämpfer wird man da nicht gehört – als Teil eines Verbandes schon.

Häufig gestellte Fragen zum Fotografen-Urheberrecht

Im Folgenden beantworten wir die Fragen, die uns in der Praxis am häufigsten begegnen. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

  • Muss ich mein Foto registrieren, damit es geschützt ist? Nein. In der Schweiz entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch mit der Schöpfung des Werkes. Es braucht weder eine Registrierung noch ein Copyright-Zeichen. Letzteres empfehlen wir trotzdem, weil es die Beweislage verbessert.
  • Was tun, wenn jemand mein Bild ohne Erlaubnis auf Instagram verwendet? Dokumentieren Sie den Verstoss mit Screenshots und kontaktieren Sie die Person oder Firma schriftlich. Fordern Sie die Entfernung des Bildes und gegebenenfalls eine angemessene Lizenzgebühr nach. Führt das nicht zum Ziel, können Sie die Schlichtungsbehörde anrufen.
  • Darf ich «alle Rechte» an meinen Bildern verkaufen? Rechtlich ja, wir raten aber dringend davon ab. Wer alle Rechte abgibt, verliert jegliche Kontrolle über die weitere Nutzung. Besser sind präzise Lizenzvereinbarungen, die Nutzungsart, -dauer und -umfang exakt festlegen.
  • Was ist die Association Mordache und wie hilft sie mir? Die Association Mordache ist ein Berufsverband mit Sitz in der Romandie, der Fotografen durch Musterverträge, Rechtsauskünfte und Weiterbildungen unterstützt. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder auch gegenüber der Politik.
  • Lohnt sich eine Registrierung bei ProLitteris? Ja. ProLitteris schüttet Vergütungen für die Nutzung visueller Werke aus, etwa Leerträgerabgaben und Bibliotheksentschädigungen. Ohne Registrierung entgehen Ihnen diese Einnahmen.

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